Rechtsanwalt Patrick Schlicker

Patrick Schlicker

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Allg. Zivilrecht
Strafrecht

Rechtsanwalt Patrick Schlicker wurde am 27. März 1983 in Neuss / Nordrhein-Westfalen geboren. Aufgewachsen in Bayern machte er im Jahr 2004 in Hilpoltstein sein Abitur.

Er absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg, wo er im Jahr 2011 das Erste Juristische Staatsexamen ablegte und somit die Berechtigung erwarb, den Titel Diplomjurist (Dipl. Jur. Univ.) zu führen.

Es folgte das Referendariat im Landgerichtsbezirk Flensburg. Dieses umfasste verschiedene Stationen, wodurch Herr Schlicker Einblicke in die Tätigkeiten von Staatsanwaltschaft, Polizei, Richterschaft, Rechtsabteilung der Stadt Flensburg sowie vor allem in den Bereich der Anwaltschaft erhielt.

Im Oktober 2014 legte Patrick Schlicker die Große Juristische Staatsprüfung (Zweites Juristisches Staatsexamen) in Hamburg ab und ist seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt bei der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.

Nachdem Patrick Schlicker im Jahr 2015 einen Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht absolviert und somit die erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet erworben hatte, wurde es ihm im September 2019 nach Erwerb auch der erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht zu führen.

Seit November 2021 ist er nach Erfüllung der theoretischen und praktischen Voraussetzungen auch berechtigt, den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu führen. 

Als selbständiger Rechtsanwalt ist er in der Bürogemeinschaft der Kanzlei am Holm tätig und macht sich gerne für Ihr Recht stark.

Nicht nur im Versicherungs- und Strafrecht, sondern auch in allen anderen Rechtsgebieten berät und vertritt er sie kompetent und zielorientiert. Im Falle von Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten kann auf die Kompetenz der beiden anderen seit vielen Jahren an der Bürogemeinschaft beteiligten Rechtsanwälte zurückgegriffen werden, die Fachanwaltslehrgänge für das Verkehrsrecht (RA Meyer) sowie für das Arbeits- und das Strafrecht (RA Gärtner) absolviert haben.

Für die komplette Bürogemeinschaft aber gilt: ein Fachanwaltslehrgang schafft zusätzliche Kompetenz und Sicherheit in dem jeweiligen Rechtsgebiet. Die juristische Ausbildung und auch die Tätigkeit in der Praxis lassen eine Beschränkung auf einzelne Rechtsgebiete jedoch nicht zu. Eine laufende Fortbildung in allen Rechtsgebieten ist somit notwendiger Bestandteil der anwaltlichen Tätigkeit und wird in der Kanzlei am Holm auch als entsprechende Verpflichtung wahrgenommen. Bestmögliche Beratung in allen Rechtsfragen ist somit stets gewährleistet.