Strafrecht

Das Strafrecht ist das schärfste Schwert, das dem Staat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Verfügung steht. Auf der einen Seite steht das Interesse der Öffentlichkeit an einer konsequenten Verfolgung und Ahndung von Straftaten, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten, auf der anderen Seite steht die persönliche Freiheit jedes Einzelnen als eines der höchsten Güter unseres Grundgesetzes und unserer Gesellschaft.

Da nun gerade in diesem Rechtsgebiet nicht selten die persönliche Freiheit auf dem Spiel steht, ist eine kompetente Verteidigung unerlässlich. Nicht zu vernachlässigen ist überdies die enorme Stresssituation, der man sich als Angeklagter vor Gericht ausgesetzt sieht. In solch einer Lage benötigt man einen Strafverteidiger, der sich der Probleme annimmt und Ruhe ausstrahlt. Es gilt durch Sachverstand und Empathie das Machtgefälle zwischen juristisch versierter Staatsmacht – ob in Form der Staatsanwaltschaft, der Kriminalpolizei oder des Gerichts – und dem Beschuldigten als juristischen Laien zu kompensieren.

Einen Indikator für diese Kompetenzen stellt ein Fachanwaltstitel im Strafrecht da. Dieser wurde Rechtsanwalt Jan J. Gärtner Anfang 2010 verliehen, nachdem er zum einen eine theoretische Prüfung in diesem Gebiet absolviert und zum anderen nachgewiesen hatte, dass er bereits zahlreiche strafrechtlich relevante Fälle bearbeitet hatte.

Eine derartige Spezialisierung kann nur von Vorteil sein, um die Unschuld des Mandanten zu beweisen und einen Freispruch zu erlangen. Als Angeklagter benötigt man ferner einen unvoreingenommenen Beistand, der als Teil des Rechtsstaates gegebenenfalls auch die Rechte derjenigen vehement verteidigt, die sich einen Fehltritt zu Schulden kommen ließen.
Auf der anderen Seite übernimmt Jan J. Gärtner auch die Interessenwahrnehmung der Opfer. Durch eine Nebenklage kann er die Opfervertretung übernehmen, um dabei mitzuwirken, dass dem Täter seine gerechte Strafe widerfährt.

Das Strafspektrum reicht von Bußgeldern und Geldstrafen über Bewährungsstrafen bis hin zum Freiheitsentzug. Sollte die Strafmaßnahme unangemessen oder gar ungerechtfertigt sein, bietet sich die Möglichkeit, das Urteil in einer höheren Instanz – sei es das Landgericht, das Oberlandes­gericht oder der Bundesgerichtshof – anzugreifen, um eine gerechte Lösung herbeizuführen.

Über die Jahre entwickelte Jan J. Gärtner Verteidigungsstrategien zu den unterschiedlichen Delikten wie Körperverletzung, Raub, Betrug, Diebstahl etc. Doch auch wenn es sich lediglich um die Einstellung eines ungerechtfertigten Ermittlungsverfahrens handelt, sind Sie hier an der richtigen Adresse. Gerne übernimmt Jan J. Gärtner auch die Aufgaben eines Pflichtverteidigers.

Zeugenbeistand im Strafverfahren 

Im deutschen Strafprozess ist der Zeuge von zentraler Bedeutung für die Beweisfindung und oft sogar ausschlaggebend für den Ausgang des Verfahrens.

Wer zum ersten Mal im Leben mit der Justiz konfrontiert wird, dem stellen sich im Zusammenhang mit der bevorstehenden Vernehmung/Aussage eine Vielzahl von Fragen, z. B.: Welche Rechte habe ich? Wie verhalte ich mich richtig? Wie wirkt sich meine Aussage auf die Situation des Angeklagten aus? Wie werde ich geschützt, wenn ich unter Druck gesetzt werde bzw. man mir gedroht hat?

Damit Sie als Zeuge mit Ihren Fragen und Ihrer Unsicherheit nicht allein dastehen, hat der Gesetzgeber durch das 2. Opferrechtsreformgesetz, welches zum 01.10.2009 in Kraft trat, den Anspruch eines Zeugen im Strafverfahren auf Hinzuziehung eines allgemeinen Zeugenbeistands ausdrücklich anerkannt. Funktion des Zeugenbeistandes ist es, die Rechte des Zeugen in allen Verfahrensstufen zu wahren, durchzusetzen und auf die Beachtung der sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen hinzuwirken.

Vor der eigentlichen Vernehmung besteht die Aufgabe eines Zeugenbeistandes unter anderem auch darin, den Zeugen auf seine Aussage und die Vernehmungssituation vorzubereiten. Während der Vernehmung selbst, hilft der Zeugenbeistand dem Zeugen unüberlegte, unscharfe oder unwahre Aussagen zu vermeiden und unsachgemäße Fragen vom Zeugen fernzuhalten, wobei hier ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss, dass der Zeugenbeistand den Zeugen nur beraten und nicht vertreten darf.

Rechtsanwalt Jan J. Gärtner, unser Fachanwalt für Strafrecht, ist auch auf diesem Gebiet tätig und wird Ihnen gerne als Zeugenbeistand zur Seite stehen.