Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geltende Recht. Nicht jeder Arbeitnehmer, der in einem Vertragsverhältnis Arbeit für einen anderen leistet, unterfällt dem Arbeitsrecht, sondern nur derjenige, wer die Arbeit im Dienst eines anderen – in einem Abhängigkeitsverhältnis – leistet.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses steht häufig im Mittelpunkt der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung. Rechtsanwalt Jan J. Gärtner verfügt über Erfahrung aus beiden Blickwinkeln, sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht.

Die elementaren wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen, die für die betroffenen Arbeitnehmer/-innen mit einer Kündigung einhergehen können, sollten im Wege einer gütlichen und für beide Vertragsparteien akzeptablen Lösung gegebenenfalls auch ohne den Gang zum Arbeitsgericht im Vergleichswege abgemildert werden. Dazu kann die Zahlung einer angemessenen Abfindung oder auch die Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitzeug­nisses gehören, das dem Arbeitnehmer ermöglicht, sich schnell an anderer Stelle wieder in den allgemeinen Arbeitsprozess zu integrieren.

Arbeitsqualität ist für den Arbeitgeber von überragender Bedeutung. Solange mit Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die notwendige Unterstützung der Arbeitnehmerschaft zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Arbeitsqualität durch den Arbeitgeber geleistet werden kann, besteht keine Notwendigkeit für die Beendigung von Arbeits- verhältnissen.

Aber auch betriebswirtschaftliche Umstände können es unumgänglich für einen Arbeitgeber machen, sich von Mitarbeitern zu trennen. Das deutsche Arbeitsrecht schreibt mit umfang­reichen Normen genau vor, wie die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses rechtmäßig durch­geführt werden kann. Das setzt jedoch Erfahrungen voraus, die nicht unbedingt erst vor dem Arbeitsgericht gemacht werden müssen. Die Vorbereitung einvernehmlicher und / oder zumindest unangreifbarer Beendigungs- vorgänge kann immense Geldbeträge einsparen.

Gerade für die Arbeitgeberseite können Gerichtsprozesse ungeahnte Kosten mit sich bringen, indem rechtswidrige Kündigungen zu exorbitanten Abfindungszahlungen treiben. Nicht selten führen derlei Zahlungen an den Rand der wirtschaftlichen Existenz. Diese zum Teil unnötig teuren Auseinandersetzungen können durch kompetente Beratung im Vorfeld häufig vermieden werden.

Aber auch Abmahnungen als Vorbereitungsmaßnahme für eine verhaltensbedingte Kündi­gung müssen rechtlich korrekt verfasst sein. Häufig können vom Arbeitgeber selbst verfasste Abmahnungen nicht die rechtliche Wirkung entfalten, die damit beabsichtigt ist.

Gerade dieser Umstand erlaubt es vielen Arbeitnehmern, gegen unrechtmäßige Abmahnungen erfolgreich vorzugehen. Sowohl für Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmerseite hat Rechtsanwalt Gärtner in diesem Zusammenhang schon häufig gerichtliche Auseinander­setzungen geführt. Bei einer anwaltlich begleiteten Erstellung einer Abmahnung sind die Erfolgschancen für die vom Arbeitgeber verfolgten Zwecke ungleich höher.

Das Arbeitszeugnis, das dem/der Arbeitnehmer/-in für die geleistete Arbeit erstellt wird, beinhaltet heutzutage viele versteckte Hinweise, die von einem unerfahrenen Leser auf den ersten Blick gar nicht erkannt werden. Lassen Sie Ihr Zeugnis professionell überprüfen und auf versteckte Hinweise kontrollieren, beziehungsweise sichern Sie als Arbeitgeber das von Ihnen selbst verfasste Zeugnis auf Bestandskraft einer gerichtlichen Kontrolle ab.

Die Verhandlung und Vorbereitung von arbeitsvertraglichen Besonderheiten für Führungs­kräfte zu Beginn eines beruflichen Engagements oder im Zuge von Beförderungen oder Mitarbeiterboni gehören zum Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Jan J. Gärtner. Die Gestaltung und fundierte Umsetzung im einzelnen Arbeitsvertrag begleitet Rechtsanwalt Gärtner im Einklang mit der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung.

Rechtsanwalt Jan J. Gärtner übernimmt gern Terminsvertretungen am Arbeitsgericht in Flensburg für Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland.

Aktuelle Erfahrungen bei der Durchführung von Kündigungsschutz- prozessen konnte Rechtsanwalt Jan J. Gärtner auch in Bezug auf die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus Überstunden sammeln. In diesem Zusammenhang kann sich für Arbeitgeber die Möglichkeit ergeben, Arbeitnehmern ein vertragswidriges Verhalten bis hin zur Arbeits­verweigerung vorzuwerfen, wenn die Ableistung von Überstunden unberechtigter­weise abgelehnt wird.

Ist im Arbeitsvertrag die Verpflichtung fixiert, bei Bedarf Überstunden erbringen zu müssen, dann kann auch bei noch ausstehender Abgeltung bereits erbrachter Überstunden eine unberechtigte Ablehnung durch Arbeitnehmer als Arbeits­verweigerung ausgelegt werden.

Die Weigerung eines Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, kann eine verhaltensbedingte Kündigung recht­fertigen. Gleiches gilt für den eigenmächtigen Antritt des Erholungsurlaubs, soweit der beantragte, aber nicht bewilligte Urlaub zu Recht abgelehnt worden ist.

Da Firmenwagen oftmals dem Arbeitnehmer auch für den privaten Gebrauch überlassen werden, kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Wagen wieder zur Firma verbracht wird, wenn nach mehr als 6 Wochen Krankheit die zuständige Krankenkasse im Wege der Zahlung von Krankengeld die finanzielle Versorgung des Arbeitnehmers übernimmt.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit, gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Arbeitsrechts:

  • Arbeitsverträge

  • Arbeitnehmererfindung

  • Arbeitnehmerüberlassung

  • Aufhebungsverträge

  • Begleitung der betrieblichen Personalarbeit

  • Betriebsübergang und Umstrukturierung

  • Betriebsverfassungsrecht

  • Betriebliche Altersversorgung

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