Wertsachen im Urlaub abhanden gekommen – Versicherungsschutz?

Sie sind im Urlaub Opfer eines Eigentumsdelikts (z.B. Einbruch im Hotelzimmer) geworden?

Sie haben keine Reisegepäckversicherung, die für den Schaden aufkommt?

Oftmals hilft es in solchen Fällen, sich an seine Hausratversicherung wenden.

Die meisten Hausratversicherungen beinhalten auch eine sog. “Außenversicherung”, die bewirkt, dass der Hausrat eben nicht nur zu Hause, sondern auch im Urlaub im Hotelzimmer versichert ist.

Voraussetzung ist, dass der Hausrat sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befand. Die Grenze zwischen “vorübergehend” und “dauerhaft” wird in der Regel bei 3 Monaten gezogen.

Einfacher Diebstahl (§ 242 StGB) ist jedoch nicht versichert.