“Ewiges Widerrufsrecht” bei Lebensversicherungsverträgen

Sie haben eine Lebensversicherung abgeschlossen und bereuen dies? Sie möchten günstig aus diesem Vertrag herauskommen?

Wurde der Vertag nach dem 28.07.1994, aber vor dem 01.01.2008 abgeschlossen, kann es sich lohnen, diesen von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Oft haben Versicherer in diesem Zeitraum nämlich nicht richtig über das dem jeweiligen Versicherungsnehmer zustehende Widerspruchsrecht belehrt.

Die Folge ist dann ein “ewiges Widerrufsrecht” für den Versicherungsnehmer.

Das hat das Bundesverfassungsgericht am 23.05.2016 in zwei Beschlüssen bestätigte, in denen es zwei Verfassungsbeschwerden eines deutschen Versicherers gegen entsprechenden BGH-Urteile nicht zur Entscheidung angenommen hat.